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Steuern

Steuerplanung

Steuerplanung heisst nicht nur „die Steuererklärung für die betroffene Person mit möglichst vielen Abzügen auszufüllen“, denn die Steuererklärung muss korrekt ausgefüllt werden!

Steuerplanung heisst insbesondere:

Rechtzeitig die richtigen Massnahmen treffen bezüglich:

 

  • aller legitimen Abzüge
  • Wahl der richtigen Unternehmensform (Einzelunternehmung, AG, GmbH etc.)
  • Miete oder Eigentum
  • Schulden machen, erhöhen oder amortisieren
  • Wahl der richtigen Vorsorgeform (BVG, Säule 3a, beides gemischt etc.)
  • Kapitalanlagen mit steuerfreien Erträgen bzw. Wachstum
  • Richtige Koordination der Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule
  • Optimierung von Renten und Kapitalverzehr im Alter
  • Verkauf oder Liquidation der Unternehmung
  • und vielem mehr!

 

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Nur Kapitalgewinne sind steuerfrei

Ob man sein Geld in Fonds anlegt oder direkt einzelne Obligationen und Aktien kauft, ändert nichts: Die Erträge müssen als Einkommen versteuert werden, Kapitalgewinne dagegen nicht.

Eines ist unabhängig von Art und Ausrichtung bei allen Fonds gleich: Wer Ende Jahr Fondsanteile besitzt, muss darauf Vermögenssteuern zahlen. Doch damit sind die Gemeinsamkeiten bereits zu Ende. Denn wie beim übrigen Vermögen kommen auch bei Fonds zwei Steuergrundsätze zur Anwendung:


1. Auf Zinsen und Dividenden zahlt man Einkommenssteuern.
2. Kapitalgewinne, die aus Kursgewinnen entstehen, sind dagegen von der Steuer befreit.

Wie man einen Fonds versteuern muss, steht im Fondsprospekt geschrieben. Die Form der Besteuerung hängt aber nicht etwa davon ab, ob man nun Anteile an Aktien- oder Obligationenfonds besitzt, sondern ganz alleine von der Rechtsform der einzelnen Fonds.

 

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