Berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge beruht auf dem Kapitaldeckungssystem, anders als die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die im Umlagesystem finanziert wird.

Im System der beruflichen Vorsorge setzt sich der Kapitalstock zur Finanzierung der Altersrenten aus den bei den Vorsorgeeinrichtungen angesparten Beiträgen und den angesammelten Jahreszinsen zusammen. Dieser Finanzierungsmodus ist abhängig von den Lebenshaltungskosten bzw. von der allgemeinen Lohn- und Zinsentwicklung und somit von den Vermögenserträgen.

Die berufliche Vorsorge strebt das verfassungsmässige Ziel, mit der AHV-Rente zusammen den bisherigen Lebensstandard in angepasstem Masse zu garantieren.

 

Diese Seite drucken