Krankenkasse

Krankenkassen / Krankenversicherung
Die obligatorische Krankenversicherung gewährt allen in der Schweiz lebenden Personen Zugang zu einer guten und umfassenden medizinischen Versorgung. Bei Krankheit oder Unfall stellt sie die medizinische Behandlung im Wohnkanton sicher, falls eine solche nicht von der Unfallversicherung abgedeckt wird.

Obligatorische Krankenversicherung
Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss sich obligatorisch versichern. Der Versicherer kann frei gewählt werden. Rund 100 Krankenkassen sind vom Bundesamt für Sozialversicherung anerkannt und zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung berechtigt. Die Krankenkassen müssen eine Person unabhängig von ihrem Alter und ihrem Gesundheitszustand ohne Vorbehalte und Karenzfristen aufnehmen. Alle Mitglieder einer Familie, Erwachsene wie Kinder, sind individuell versichert. Die Internetseiten des Bundesamtes für Sozialversicherungen bieten wichtige Informationen zur Krankenversicherung.

Leistungen der Krankenversicherung
Die Krankenversicherung gewährt Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall, sofern nicht eine Unfallversicherung die Kosten trägt. Gedeckt werden im Rahmen des Obligatoriums die ambulante Behandlung durch Ärzte, Ärztinnen, Chiropraktiker und Chiropraktikerinnen samt verordneten Medikamenten, Psycho-, Physio- und Ergotherapie, der Aufenthalt in den allgemeinen Abteilungen der Spitäler im Wohnkanton und falls medizinisch angezeigt oder im Notfall in ausserkantonalen Spitälern. Eingeschlossen sind ferner Spitex-Leistungen, Kosten im Pflegeheim sowie Massnahmen der medizinischen Rehabilitation. Zahnärztliche Behandlungen übernimmt die Grundversicherung nur, wenn sie mit schweren Erkrankungen in Zusammenhang stehen. Akupunktur, Homöopathie sowie weitere komplementärmedizinische Behandlungen, die von Ärztinnen und Ärzten erbracht werden, sind in der Grundversicherung ebenfalls enthalten. Im Ausland übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die Behandlungskosten, wenn Versicherte dort erkranken. Es wird höchstens der doppelte Betrag der Kosten übernommen, die in der Schweiz vergütet würden. Neben dieser Grundversicherung können freiwillige Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, um beispielsweise zusätzlichen Komfort wie den Aufenthalt in einer Halbprivat- oder Privatabteilung im Spital zu decken.

Prämien der Krankenversicherung
Die Prämien der Krankenkassen unterscheiden sich nach Kasse und Wohnort. (Vergleichen Sie die Prämien). Wer freiwillig seine Arzt- und Spitalwahl einschränkt oder seine Kostenbeteiligung (Franchise) erhöht, bezahlt eine günstigere Prämie. Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf Prämienverbilligungen. Diese werden von den Kantonen ausgerichtet. Wenden Sie sich an die entsprechende Anlaufstelle. Eine Liste der kantonalen Stellen zur Prämienverbilligung findet sich auch auf den Internetseiten des Bundesamtes für Sozialversicherung.

Informationen zur Krankenversicherung
Die Internetseiten des Bundesamtes für Sozialversicherung sowie des Branchenverbands der schweizerischen Krankenversicherer (Santé suisse) bieten weiterführende Informationen zur Krankenversicherung.

Ombudsstelle der Krankenversicherung
Bei Problemen mit Ihrer Krankenkasse gewährt die Ombudsstelle der sozialen Krankenversicherung Beratung und Vermittlung.

 

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