Pensionskasse

Die Berufliche Vorsorge (BVG)

Die zweite Säule

Durch den Beitritt zu einer Pensionskasse und somit zur beruflichen Vorsorge können Sie sich gegen die Risiken Tod und Invalidität sowie für Ihr Rentenalter, zusätzlich zu der durch die AHV gesicherten Minimalrente, weitgehend auch Ihren früheren Lebensstandard sichern.

Am 1. Januar 1985 ist das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) in Kraft getreten, welches das schweizerische Vorsorgesystem in den Fällen von AHV und IV vervollständigen soll.

Da die AHV und IV «nur» eine angemessene Deckung des Existenzbedarfes sicherstellen, soll die berufliche Vorsorge die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen.

 

Diese Seite drucken