Steuern

Steuerplanung

Steuerplanung heisst nicht nur „die Steuererklärung für die betroffene Person mit möglichst vielen Abzügen auszufüllen“, denn die Steuererklärung muss korrekt ausgefüllt werden!

Steuerplanung heisst insbesondere:

Rechtzeitig die richtigen Massnahmen treffen bezüglich:


aller legitimen Abzüge
Wahl der richtigen Unternehmensform (Einzelunternehmung, AG, GmbH etc.)
Miete oder Eigentum
Schulden machen, erhöhen oder amortisieren
Wahl der richtigen Vorsorgeform (BVG, Säule 3a, beides gemischt etc.)
Kapitalanlagen mit steuerfreien Erträgen bzw. Wachstum
Richtige Koordination der Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule
Optimierung von Renten und Kapitalverzehr im Alter
Verkauf oder Liquidation der Unternehmung
und vielem mehr!

Fragen Sie uns. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter: info@visg.ch


Nur Kapitalgewinne sind steuerfrei

Ob man sein Geld in Fonds anlegt oder direkt einzelne Obligationen und Aktien kauft, ändert nichts: Die Erträge müssen als Einkommen versteuert werden, Kapitalgewinne dagegen nicht.

Eines ist unabhängig von Art und Ausrichtung bei allen Fonds gleich: Wer Ende Jahr Fondsanteile besitzt, muss darauf Vermögenssteuern zahlen. Doch damit sind die Gemeinsamkeiten bereits zu Ende. Denn wie beim übrigen Vermögen kommen auch bei Fonds zwei Steuergrundsätze zur Anwendung:


1. Auf Zinsen und Dividenden zahlt man Einkommenssteuern.
2. Kapitalgewinne, die aus Kursgewinnen entstehen, sind dagegen von der Steuer befreit.

Wie man einen Fonds versteuern muss, steht im Fondsprospekt geschrieben. Die Form der Besteuerung hängt aber nicht etwa davon ab, ob man nun Anteile an Aktien- oder Obligationenfonds besitzt, sondern ganz alleine von der Rechtsform der einzelnen Fonds.


(C) 2010 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken